§ 01 — Lebensversicherung rückabwickeln

Alte Lebens­versicherung? Vielleicht ist da noch Geld zu holen.

Wer eine Lebensversicherung kündigt, bekommt meist nur den Rückkaufswert und damit oft deutlich weniger, als er eingezahlt hat. War aber die Belehrung über Ihr Rücktrittsrecht im Antrag fehlerhaft, kann ein Rücktritt auch Jahre später noch infrage kommen, sogar bei einem längst gekündigten Vertrag. Wir prüfen, ob und was bei Ihnen zurückzuholen ist.

  • Keine Kosten im Voraus
  • Anwalt und Gericht finanziert
  • im Erfolgsfall 58 % vom Nettoerlös für Sie

Schnell-Rechner

Wie viel könnte in Ihrer Polizze stecken?

Vier Angaben genügen für eine erste grobe Schätzung.

Der Vertrag …

Rechenbeispiel

ca. 3.300 – 4.600 €

möglicher Rückforderungsbetrag

Beginn 2008, 100 € im Monat, 2020 gekündigt, 9.500 € ausbezahlt

Anspruch prüfen lassenGenauer rechnen

Ihre Ansprechperson

Dominik Kop

Schön, dass Sie da sind! Dominik ist Ihre Ansprechperson und persönlich für Sie da, wenn Sie Fragen haben. Die Prüfung und alles, was danach kommt, übernehmen wir.

Bekannt aus

Finanzen100profilKurierKroneHitRadio Grün WeißPuls 24

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§ 02 — Kurz erklärt

Weniger herausbekommen, als Sie eingezahlt haben?Das muss nicht das letzte Wort sein.

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Sie haben jahrelang in Ihre Lebensversicherung eingezahlt, und jetzt ist weniger da, als Sie hineingesteckt haben?

Wer kündigt, bekommt meist nur den Rückkaufswert, und da sind die Kosten schon abgezogen.

Viele schreiben das Geld ab, dabei lohnt sich ein Blick in die Rücktrittsbelehrung! Fehlt sie oder ist sie fehlerhaft, kann ein Rücktritt infrage kommen, auch bei längst gekündigten Verträgen.

Nicht jeder Fehler reicht, aber wenn doch, fordern wir Ihre Prämien zurück, abzüglich Risikoanteil und was schon ausbezahlt wurde, und dazu kommen Zinsen.

Lassen Sie ohne Kostenrisiko prüfen, ob Ihr Vertrag so einen Fehler hat! Eingetragen sind Sie in ein paar Minuten.

Allein müssten Sie Anwalt und Gericht vorfinanzieren und bei einer Niederlage auch noch die Gegenseite zahlen. Mit uns tragen Sie kein Kostenrisiko: Übernimmt Forseti Ihren Fall, finanziert sie ihn vor.

Zurückgezahlt wird nichts, solange niemand den Rücktritt erklärt, also machen Sie den ersten Schritt und tragen Sie sich ein! Dann fotografieren Sie den Ausweis und unterschreiben am Handy oder Computer.

Alte Unterlagen müssen Sie nicht suchen, die fordern wir nach Ihrer Unterschrift bei Ihrer Versicherung an und setzen dafür eine Frist.

Die Anwaltskanzlei prüft damit die Belehrung, und kommt ein Rücktritt infrage, erklärt ihn die Kanzlei für Sie und fordert Ihr Geld zurück.

Wir verdienen nur im Erfolgsfall: Aus dem Erlös werden zuerst die vorfinanzierten Kosten gedeckt, und vom Rest gehen 58 Prozent direkt an Sie.

Tragen Sie sich jetzt hier auf der Seite ein, denn erst dann kommt die Sache ins Rollen. Wir fordern Ihre Unterlagen an und nehmen Ihnen die Lauferei ab, ohne Kostenrisiko für Sie!

  1. Die Kündigung

    Rückkaufswert statt Prämien

    Wer kündigt, bekommt meist nur den Rückkaufswert. Abschlusskosten, Provision und bei Fondspolizzen oft auch Kursverluste sind dann schon abgezogen.

  2. Die Belehrung

    Rücktritt auch Jahre später

    Fehlt die Belehrung über das Rücktrittsrecht im Antrag oder ist sie grob fehlerhaft, kann ein Rücktritt noch viele Jahre später infrage kommen. Auch nach einer Kündigung.

  3. Die Prüfung

    Nicht jeder Fehler reicht

    Ob ein Rücktritt trägt, hängt am genauen Wortlaut Ihrer Unterlagen. Genau das prüfen wir, bevor wir irgendetwas geltend machen.

§ 03 — Der Rechner

Rechnen Sie selbst nach,was möglich sein könnte.

Je genauer Ihre Angaben, desto näher liegt die Schätzung an Ihrem Fall. Die Zahlen finden Sie in der Polizze und in der Abrechnung der Versicherung. Was Sie nicht wissen, lassen Sie einfach leer.

Art des Vertrags
Vertragsbeginn
Wie wurde eingezahlt?
Wie steht der Vertrag heute?

Ihre Polizze auf einen Blick

Rechenbeispiel – tragen Sie Ihre eigenen Werte ein

Eingezahlt (144 Prämien)
14.400 €
Schon ausbezahlt
− 9.500 €
Weniger bekommen als eingezahlt
4.900 €

Möglicher Rückforderungsbetrag

ca. 3.300 – 4.600 €

So rechnen wir

Gerechnet werden die eingezahlten Prämien ohne Versicherungssteuer und ohne einen Anteil für den Ablebensschutz, dazu 4 % Zinsen für die letzten drei Jahre. Abgezogen wird, was schon ausbezahlt wurde. „Vorsichtig“ rechnet mit einem höheren Risikoanteil und ohne Ersatz der Versicherungssteuer. Ältere Zinsen sind im Einzelfall möglich, hier aber nicht eingerechnet.

Schätzung, keine Zusage. Ob ein Rücktritt möglich ist, hängt von der Belehrung im Antrag ab. Im Erfolgsfall werden aus dem Erlös zuerst die Verfahrenskosten gedeckt; vom Nettoerlös gehören 58 % Ihnen, 42 % (inkl. USt) erhält die Forseti GmbH.

Mit diesen Werten eintragen

§ 04 — Kündigen oder rückabwickeln

Kündigen ist nicht dasselbewie zurücktreten.

Bei einer Kündigung rechnet die Versicherung ab, was vom Vertrag noch übrig ist. Bei einem wirksamen Rücktritt wird der Vertrag so behandelt, als hätte es ihn nie gegeben – und dann geht es um Ihre Einzahlungen.

Kündigung

  • Ausbezahlt wird der Rückkaufswert.
  • Abschlusskosten und Provision sind schon abgezogen.
  • Kursverluste einer Fondspolizze tragen Sie selbst.
  • Die Versicherungssteuer ist weg.

Rücktritt

  • Geltend gemacht werden die eingezahlten Prämien, abzüglich eines Anteils für den Ablebensschutz.
  • Abschlusskosten und Provision dürfen nicht abgezogen werden.
  • Kursverluste einer Fondspolizze trägt die Versicherung.
  • Die Versicherungssteuer kann als Schadenersatz dazukommen.
  • Dazu kommen Zinsen, in der Regel für die letzten drei Jahre. Was schon ausbezahlt wurde, wird angerechnet.

Ein Rücktritt ist nur möglich, wenn die Belehrung im Antrag fehlt oder grob fehlerhaft ist. Nicht jeder Fehler reicht – deshalb sehen wir uns zuerst Ihre Unterlagen an.

§ 05 — Der Ablauf

Ein paar Minuten von Ihnen.Den Rest übernehmen wir.

  1. heute · ein paar Minuten

    Eintragen und unterschreiben

    Sie wählen Ihre Versicherung aus, tragen Ihre Daten ein und fotografieren Ihren Ausweis. Dann unterschreiben Sie drei Dokumente direkt am Handy oder am Computer. Eine Kopie bekommen Sie per E-Mail.

  2. nach Ihrer Unterschrift

    Wir fordern Ihre Unterlagen an

    Mit Ihrer Auskunftsvollmacht verlangt die Value 4 You GmbH (Fixkostenreduzierer) bei Ihrer Versicherung den Antrag samt Rücktrittsbelehrung, die Polizze, die Bedingungen, die Aufstellung Ihrer Prämien und die Abrechnung. Alte Unterlagen suchen müssen Sie nicht.

  3. sobald die Unterlagen da sind

    Die Kanzlei prüft und macht geltend

    Die beauftragte Rechtsanwaltskanzlei prüft die Belehrung. Kommt ein Rücktritt infrage, erklärt sie ihn für Sie und macht die Rückforderung geltend, wenn nötig vor Gericht. Das Kostenrisiko trägt dann im finanzierten Umfang die Forseti GmbH.

  4. im Erfolgsfall

    Die Auszahlung

    Zahlt die Versicherung, werden aus dem Erlös zuerst die Verfahrenskosten gedeckt. Vom Rest, dem Nettoerlös, gehören 58 % Ihnen. Kommt nichts herein, zahlen Sie nichts.

§ 06 — Warum mit uns

Anwalt und Gericht sind finanziert.Und Sie behalten den größeren Teil.

  • Keine Kosten im Voraus

    Geht Ihr Fall in die Durchsetzung, trägt die Forseti GmbH in Österreich Anwalt, Gericht und bei Unterliegen die Kosten der Gegenseite (Punkt 1 des Vertrags).

  • 58 % für Sie

    Im Erfolgsfall gehören Ihnen 58 % vom Nettoerlös, also von dem, was nach den Verfahrenskosten übrig bleibt. Prüf- oder Verwaltungsgebühren gibt es keine.

  • Alles digital

    Eintragen, Ausweis fotografieren, unterschreiben: alles auf dieser Seite, in ein paar Minuten. Kein Termin, kein Papierkram.

  • Die Unterlagen holen wir

    Sie müssen keine alten Ordner durchsuchen. Die Versicherung schickt Antrag, Polizze und Abrechnung direkt an uns.

Keine anonyme Plattform. Betreut von Fixkostenreduzierer.at.

Ihre Vertragspartnerin ist die Forseti GmbH, ein Prozessfinanzierer mit Sitz in Wien (FN 677417b, Handelsgericht Wien). Ihren Fall betreut Fixkostenreduzierer.at, bekannt aus Kurier, profil, KroneHit und Puls 24: Die Value 4 You GmbH fordert Ihre Unterlagen an, und Menschen, die Sie jederzeit erreichen, begleiten Ihren Fall.

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§ 07 — Der Gründer

Dominik Kop, Gründer und Geschäftsführer von Fixkostenreduzierer.at
Dominik KopGründer und Geschäftsführer von Fixkostenreduzierer.at

Dominik Kop.Das Gesicht hinter der Marke.

Gelistet vom Erfolg Magazin als Top-Experte für Kostenanalyse — und seit 2013 mit über 5.000 Kundinnen und Kunden am Markt.

„Ich möchte, dass Menschen verstehen, wofür sie bezahlen und welche Rechte sie haben.“

Aus dem Vorwort seines Buches

Eine alleinerziehende Kundin begann zu weinen, als feststand: knapp 200 € weniger Ausgaben im Monat und einige Hundert Euro zurück. Diese Begegnung ist Dominik bis heute in Erinnerung geblieben.

Sein Weg

  1. Aus dem Finanzvertrieb

    Dominik baute seinen Weg im Finanzdienstleistungsvertrieb auf — in einem Markt, in dem viele beim Wort Beratung schon den nächsten Verkauf erwarten. Mehr vom Gleichen war für ihn keine überzeugende Zukunft.

  2. Die Idee mit dem Fernseher

    Mit einem Elektroniker als Geschäftspartner bot er eine Dienstleistung rund um die damalige GIS-Gebühr an. Die Menschen hatten schon einen Anlass — nach seiner Erfahrung kamen so Tausende Anfragen. Die Lehre: Ein klarer erster Nutzen verändert die Ausgangslage.

  3. Vom „Bauchladen“ zum System

    Strom, Gas, Telekom, Rückerstattungen: Für manche war das ein „Bauchladen“. Dominik baute dahinter, was Kunden nicht sehen — Backoffice, klare Zuständigkeiten, ein eigenes CRM. Nach rund sieben Jahren liefen wesentliche Abläufe automatisiert.

  4. Aus eigener Kraft

    Aufgebaut ohne Kredit für den Unternehmensaufbau und ohne externen Investor. 2021 erstmals mehr als eine Million Euro Jahresumsatz, heute über 5.000 Kundinnen und Kunden (Unternehmensangaben).

In den Medien

Mit „Anzeige“ oder „Werbung“ markierte Beiträge sind bezahlte, beim Medium so gekennzeichnete Veröffentlichungen.

§ 08 — Was andere über uns sagen

Was andere über uns sagen.In ihren eigenen Worten.

  • Handy & Internet: über 50 € im Monat weniger
  • Strom & Gas: 100 € im Monat weniger
  • 150 € Betriebskosten gespart, über 1.000 € Gebühren zurück
  • Rechnungen hochgeladen – nach 30 Minuten erledigt
  • Die Kredit-Bearbeitungsgebühr zurück

§ 09 — Ihre Fragen

Kurz und ehrlich:Was Sie wissen sollten.

Welche Verträge kommen infrage?

Klassische und fondsgebundene Lebensversicherungen, private Rentenversicherungen und die prämienbegünstigte Zukunftsvorsorge, abgeschlossen ab 1997. Bei Verträgen aus 1995 und 1996 geht es nur in Sonderfällen. Eine reine Risikoversicherung hat keinen Sparanteil, dort gibt es nichts zurückzufordern.

Mein Vertrag ist schon gekündigt oder ausbezahlt. Geht das trotzdem?

Ja, das kann trotzdem infrage kommen. Auch gekündigte, abgelaufene, ausbezahlte oder prämienfreie Verträge lassen sich rückabwickeln, wenn die Belehrung im Antrag gefehlt hat oder grob fehlerhaft war. Was Sie schon bekommen haben, wird dabei angerechnet.

Woran hängt es, ob ein Rücktritt möglich ist?

An der Belehrung über Ihr Rücktrittsrecht, und zwar in erster Linie im Antrag. Fehlt sie, nennt sie eine falsche Frist oder knüpft sie den Rücktritt an Bedingungen, die es so nicht gibt, kann das reichen. Nicht jeder Fehler reicht aber: Stand die richtige Belehrung etwa in der Polizze, genügt das in der Regel. Deshalb prüfen wir immer erst die Unterlagen.

Was kann ich zurückfordern?

Bei einem wirksamen Rücktritt die eingezahlten Prämien ohne Versicherungssteuer und abzüglich eines Anteils für den Ablebensschutz, den Sie ja hatten. Abschlusskosten und Provision dürfen nicht abgezogen werden, und bei Fondspolizzen trägt die Versicherung die Kursverluste. Dazu kommen Zinsen, in der Regel für die letzten drei Jahre. Was Sie schon ausbezahlt bekommen haben, wird angerechnet. Die Versicherungssteuer lässt sich unter Umständen als Schadenersatz dazu verlangen, deshalb rechnet der Rechner sie nur in den oberen Wert der Spanne ein. Wie viel es bei Ihnen ist, hängt vom Einzelfall ab.

Mein Vertrag läuft noch. Worauf muss ich achten?

Mit einem Rücktritt fällt der Ablebensschutz weg. Prämien, die Sie steuerlich abgesetzt haben, können nachversteuert werden, und bei der Zukunftsvorsorge verlangt der Staat seine Prämie zurück. Ist die Polizze an eine Bank verpfändet oder vinkuliert, entscheiden Sie nicht allein. Und ältere Verträge mit hohem Garantiezins weiterzuzahlen, kann sinnvoller sein. Das alles besprechen wir mit Ihnen, bevor irgendetwas passiert.

Was kostet mich das?

Im Voraus nichts. Geht Ihr Fall in die Durchsetzung, trägt die Forseti GmbH als Prozessfinanzierer die Durchsetzung in Österreich: die Kosten Ihrer Kanzlei nach dem Rechtsanwaltstarif, die Gerichtskosten und bei Unterliegen den Kostenersatz an die Gegenseite, nicht aber eine Exekution oder ein Insolvenzverfahren (Punkt 1 des Vertrags). Im Erfolgsfall werden aus dem Erlös zuerst diese Verfahrenskosten gedeckt. Vom Rest, dem Nettoerlös, gehören 58 % Ihnen und 42 % (inklusive Umsatzsteuer) der Forseti GmbH. Prüf- oder Verwaltungsgebühren gibt es keine, und kommt nichts herein, zahlen Sie nichts. Alles steht genau so im Vertrag, den Sie vor dem Unterschreiben lesen.

Wie sicher ist das Ganze?

Versprechen kann Ihnen das niemand ehrlich. Ob ein Rücktritt trägt, hängt am Wortlaut Ihrer Unterlagen, und nicht jeder Fehler reicht. Der Rechner auf dieser Seite ist eine Schätzung, keine Zusage. Sicher ist nur: Im finanzierten Umfang trägt das Kostenrisiko die Forseti GmbH, nicht Sie.

Wozu brauchen Sie meinen Ausweis und eine Vollmacht?

Die Versicherung gibt Antrag, Polizze und Abrechnung nur heraus, wenn eindeutig feststeht, dass die Anfrage wirklich von Ihnen kommt. Deshalb verlangt die Value 4 You GmbH (Fixkostenreduzierer) die Unterlagen mit Ihrer Auskunftsvollmacht und legt eine Kopie Ihres Ausweises bei. Mit dem Auskunftsbegehren geht diese Kopie an die Versicherungen, die Sie angegeben haben.

Was unterschreibe ich hier?

Drei Dokumente, alle direkt auf dieser Seite: den Prozessfinanzierungsvertrag der Forseti GmbH für Ihre Lebensversicherung, die Vollmacht für die Rechtsanwaltskanzlei und die Auskunftsvollmacht für die Value 4 You GmbH (Fixkostenreduzierer). Eine Kopie aller Unterlagen bekommen Sie per E-Mail. Ihre Erklärungen uns gegenüber können Sie binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen widerrufen.

Ich weiß meine Polizzennummer nicht. Macht das etwas?

Nein. Der Name der Versicherung reicht, die Versicherung findet Ihre Verträge über Name und Geburtsdatum. Wenn Sie die Nummer zur Hand haben, geht es ein wenig schneller.

Wie lange dauert das?

Nach Ihrer Unterschrift fordern wir die Unterlagen bei Ihrer Versicherung an. Wie lange es dann dauert, hängt von Ihrem Fall und von der Versicherung ab. Wir melden uns, sobald es etwas Neues gibt.

§ 10 — Jetzt prüfen lassen

Versicherung auswählen,den Rest machen wir.

Zuerst wählen Sie Ihre Versicherung aus. Danach kommen Kontaktdaten, Anschrift und ein Foto Ihres Ausweises, und Sie unterschreiben die Unterlagen gleich hier. Kosten im Voraus entstehen keine.

  1. 1Versicherung
  2. 2Kontakt
  3. 3Unterlagen
  4. 4Ausweis
  5. 5Passt alles?

Bei welcher Versicherung ist Ihr Vertrag?

Tippen Sie den Namen ein und wählen Sie Ihre Versicherung aus. Auch frühere Namen finden Sie, etwa „s Versicherung“ oder „Skandia“. Bis zu drei Versicherungen gehen in einer Anfrage.

Schritt 1 von 5

Lieber gleich reden? 0800 88 44 92 — gebührenfrei aus ganz Österreich.