§ 01 — Lebensversicherung rückabwickeln
Alte Lebensversicherung? Vielleicht ist da noch Geld zu holen.
Wer eine Lebensversicherung kündigt, bekommt meist nur den Rückkaufswert und damit oft deutlich weniger, als er eingezahlt hat. War aber die Belehrung über Ihr Rücktrittsrecht im Antrag fehlerhaft, kann ein Rücktritt auch Jahre später noch infrage kommen, sogar bei einem längst gekündigten Vertrag. Wir prüfen, ob und was bei Ihnen zurückzuholen ist.
- Keine Kosten im Voraus
- Anwalt und Gericht finanziert
- im Erfolgsfall 58 % vom Nettoerlös für Sie
Schnell-Rechner
Wie viel könnte in Ihrer Polizze stecken?
Vier Angaben genügen für eine erste grobe Schätzung.
Rechenbeispiel
ca. 3.300 – 4.600 €
möglicher Rückforderungsbetrag
Beginn 2008, 100 € im Monat, 2020 gekündigt, 9.500 € ausbezahlt
Ihre Ansprechperson
Dominik Kop
Schön, dass Sie da sind! Dominik ist Ihre Ansprechperson und persönlich für Sie da, wenn Sie Fragen haben. Die Prüfung und alles, was danach kommt, übernehmen wir.
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§ 02 — Kurz erklärt
Weniger herausbekommen, als Sie eingezahlt haben?Das muss nicht das letzte Wort sein.
Den gesprochenen Text lesen
Sie haben jahrelang in Ihre Lebensversicherung eingezahlt, und jetzt ist weniger da, als Sie hineingesteckt haben?
Wer kündigt, bekommt meist nur den Rückkaufswert, und da sind die Kosten schon abgezogen.
Viele schreiben das Geld ab, dabei lohnt sich ein Blick in die Rücktrittsbelehrung! Fehlt sie oder ist sie fehlerhaft, kann ein Rücktritt infrage kommen, auch bei längst gekündigten Verträgen.
Nicht jeder Fehler reicht, aber wenn doch, fordern wir Ihre Prämien zurück, abzüglich Risikoanteil und was schon ausbezahlt wurde, und dazu kommen Zinsen.
Lassen Sie ohne Kostenrisiko prüfen, ob Ihr Vertrag so einen Fehler hat! Eingetragen sind Sie in ein paar Minuten.
Allein müssten Sie Anwalt und Gericht vorfinanzieren und bei einer Niederlage auch noch die Gegenseite zahlen. Mit uns tragen Sie kein Kostenrisiko: Übernimmt Forseti Ihren Fall, finanziert sie ihn vor.
Zurückgezahlt wird nichts, solange niemand den Rücktritt erklärt, also machen Sie den ersten Schritt und tragen Sie sich ein! Dann fotografieren Sie den Ausweis und unterschreiben am Handy oder Computer.
Alte Unterlagen müssen Sie nicht suchen, die fordern wir nach Ihrer Unterschrift bei Ihrer Versicherung an und setzen dafür eine Frist.
Die Anwaltskanzlei prüft damit die Belehrung, und kommt ein Rücktritt infrage, erklärt ihn die Kanzlei für Sie und fordert Ihr Geld zurück.
Wir verdienen nur im Erfolgsfall: Aus dem Erlös werden zuerst die vorfinanzierten Kosten gedeckt, und vom Rest gehen 58 Prozent direkt an Sie.
Tragen Sie sich jetzt hier auf der Seite ein, denn erst dann kommt die Sache ins Rollen. Wir fordern Ihre Unterlagen an und nehmen Ihnen die Lauferei ab, ohne Kostenrisiko für Sie!
Die Kündigung
Rückkaufswert statt Prämien
Wer kündigt, bekommt meist nur den Rückkaufswert. Abschlusskosten, Provision und bei Fondspolizzen oft auch Kursverluste sind dann schon abgezogen.
Die Belehrung
Rücktritt auch Jahre später
Fehlt die Belehrung über das Rücktrittsrecht im Antrag oder ist sie grob fehlerhaft, kann ein Rücktritt noch viele Jahre später infrage kommen. Auch nach einer Kündigung.
Die Prüfung
Nicht jeder Fehler reicht
Ob ein Rücktritt trägt, hängt am genauen Wortlaut Ihrer Unterlagen. Genau das prüfen wir, bevor wir irgendetwas geltend machen.
§ 03 — Der Rechner
Rechnen Sie selbst nach,was möglich sein könnte.
Je genauer Ihre Angaben, desto näher liegt die Schätzung an Ihrem Fall. Die Zahlen finden Sie in der Polizze und in der Abrechnung der Versicherung. Was Sie nicht wissen, lassen Sie einfach leer.
Ihre Polizze auf einen Blick
Rechenbeispiel – tragen Sie Ihre eigenen Werte ein
- Eingezahlt (144 Prämien)
- 14.400 €
- Schon ausbezahlt
- − 9.500 €
- Weniger bekommen als eingezahlt
- 4.900 €
Möglicher Rückforderungsbetrag
ca. 3.300 – 4.600 €
So rechnen wir
Gerechnet werden die eingezahlten Prämien ohne Versicherungssteuer und ohne einen Anteil für den Ablebensschutz, dazu 4 % Zinsen für die letzten drei Jahre. Abgezogen wird, was schon ausbezahlt wurde. „Vorsichtig“ rechnet mit einem höheren Risikoanteil und ohne Ersatz der Versicherungssteuer. Ältere Zinsen sind im Einzelfall möglich, hier aber nicht eingerechnet.
Schätzung, keine Zusage. Ob ein Rücktritt möglich ist, hängt von der Belehrung im Antrag ab. Im Erfolgsfall werden aus dem Erlös zuerst die Verfahrenskosten gedeckt; vom Nettoerlös gehören 58 % Ihnen, 42 % (inkl. USt) erhält die Forseti GmbH.
Mit diesen Werten eintragen§ 04 — Kündigen oder rückabwickeln
Kündigen ist nicht dasselbewie zurücktreten.
Bei einer Kündigung rechnet die Versicherung ab, was vom Vertrag noch übrig ist. Bei einem wirksamen Rücktritt wird der Vertrag so behandelt, als hätte es ihn nie gegeben – und dann geht es um Ihre Einzahlungen.
Kündigung
- Ausbezahlt wird der Rückkaufswert.
- Abschlusskosten und Provision sind schon abgezogen.
- Kursverluste einer Fondspolizze tragen Sie selbst.
- Die Versicherungssteuer ist weg.
Rücktritt
- Geltend gemacht werden die eingezahlten Prämien, abzüglich eines Anteils für den Ablebensschutz.
- Abschlusskosten und Provision dürfen nicht abgezogen werden.
- Kursverluste einer Fondspolizze trägt die Versicherung.
- Die Versicherungssteuer kann als Schadenersatz dazukommen.
- Dazu kommen Zinsen, in der Regel für die letzten drei Jahre. Was schon ausbezahlt wurde, wird angerechnet.
Ein Rücktritt ist nur möglich, wenn die Belehrung im Antrag fehlt oder grob fehlerhaft ist. Nicht jeder Fehler reicht – deshalb sehen wir uns zuerst Ihre Unterlagen an.
§ 08 — Was andere über uns sagen
Was andere über uns sagen.In ihren eigenen Worten.
Handy & Internet: über 50 € im Monat weniger Strom & Gas: 100 € im Monat weniger 150 € Betriebskosten gespart, über 1.000 € Gebühren zurück Rechnungen hochgeladen – nach 30 Minuten erledigt Die Kredit-Bearbeitungsgebühr zurück
§ 10 — Jetzt prüfen lassen
Versicherung auswählen,den Rest machen wir.
Zuerst wählen Sie Ihre Versicherung aus. Danach kommen Kontaktdaten, Anschrift und ein Foto Ihres Ausweises, und Sie unterschreiben die Unterlagen gleich hier. Kosten im Voraus entstehen keine.
- 1Versicherung
- 2Kontakt
- 3Unterlagen
- 4Ausweis
- 5Passt alles?
Bei welcher Versicherung ist Ihr Vertrag?
Tippen Sie den Namen ein und wählen Sie Ihre Versicherung aus. Auch frühere Namen finden Sie, etwa „s Versicherung“ oder „Skandia“. Bis zu drei Versicherungen gehen in einer Anfrage.
Schritt 1 von 5
Lieber gleich reden? 0800 88 44 92 — gebührenfrei aus ganz Österreich.

