Forseti GmbH — Prozessfinanzierung
Allgemeine Geschäftsbedingungenfür die Prozessfinanzierung
§ 01
Worum es geht und was gilt
Die Forseti GmbH („Forseti“) finanziert die Durchsetzung von Ansprüchen ihrer Kundinnen und Kunden, insbesondere auf Rückzahlung von Kreditbearbeitungsgebühren und auf Rückabwicklung von Lebens- und Rentenversicherungen.
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen beschreiben in einfacher Sprache, zu welchen Bedingungen Forseti finanziert. Verbindlich ist der Prozessfinanzierungsvertrag, den Sie mit Forseti schließen: Er geht diesen AGB vor, und individuelle Vereinbarungen gehen beiden vor. Die Einzelheiten stehen jeweils im Prozessfinanzierungsvertrag.
Diese AGB gelten für Prozessfinanzierungsverträge ab der Fassung vom 25.09.2026, die sie ausdrücklich einbeziehen. Für früher geschlossene Verträge gilt allein deren Wortlaut.
Forseti berät nicht rechtlich. Ob und wie Ihr Anspruch durchgesetzt wird, prüft die von Ihnen beauftragte Rechtsanwaltskanzlei, und Sie entscheiden darüber.
§ 02
Wie der Vertrag zustande kommt
Eine Anfrage – etwa über eine Website oder im Gespräch mit dem Vertrieb – verpflichtet Sie zu nichts.
Forseti stellt Ihnen den Prozessfinanzierungsvertrag zur Unterschrift bereit. Der Vertrag kommt mit Ihrer Unterschrift auf diesem Dokument zustande; eine Unterschrift von Forseti ist dafür nicht nötig. Forseti bestätigt Ihnen den Abschluss per E-Mail und schickt Ihnen den Vertrag als PDF.
Im Vertrag sind die Anspruchsarten angekreuzt, deren Finanzierung Sie vereinbaren. Eine angekreuzte Anspruchsart erfasst nur Ihre eigenen, tatsächlich bestehenden Ansprüche; besteht keiner, entstehen daraus keine Pflichten.
Steht ein Anspruch mehreren Personen zu, schließt jede von ihnen über ihren eigenen Link bzw. ihre eigene Anfrage einen eigenen Vertrag mit Forseti.
§ 03
Was Forseti bezahlt
Forseti trägt die Kosten der außergerichtlichen und gerichtlichen Durchsetzung in Österreich:
- die Kosten der Rechtsanwaltskanzlei nach dem Rechtsanwaltstarifgesetz (RATG) mit Einheitssatz,
- Barauslagen wie Gerichtsgebühren, Zeugen-, Sachverständigen- und Dolmetschkosten,
- wenn Sie ganz oder teilweise unterliegen, den Kostenersatz an die Gegenseite.
Nicht umfasst sind Kosten einer Exekution, der Vertretung in einem Insolvenzverfahren und Kosten außerhalb Österreichs – außer Forseti sagt sie ausdrücklich (schriftlich oder per E-Mail) zu.
Im finanzierten Umfang tragen Sie damit kein Kostenrisiko: Ohne Erlös zahlen Sie nichts. Für schuldhafte Vertragsverletzungen haften Sie nach dem Gesetz.
§ 04
Freie Anwaltswahl
Sie wählen Ihre Rechtsanwaltskanzlei frei. Forseti trägt die Kosten auch für eine Kanzlei Ihrer Wahl im oben beschriebenen Umfang; Mehrkosten darüber hinaus nur, wenn Forseti sie ausdrücklich zusagt.
Den Anwaltsvertrag schließen Sie mit der Kanzlei. Sie ist ausschließlich an Ihre Weisungen gebunden. Gegenüber Forseti entbinden Sie die Kanzlei von der Verschwiegenheit nur so weit, wie es für die Kostenübernahme, die Abrechnung und die Information über Vergleichsangebote nötig ist.
§ 05
Erfolgsbeteiligung
Forseti verdient nur im Erfolgsfall: Vom Nettoerlös erhält Forseti 42 % (35 % zuzüglich 20 % USt), Sie erhalten 58 %. Verlieren Sie das Verfahren vollständig, erhält Forseti nichts.
Erlös sind die für Ihre finanzierte Forderung tatsächlich und endgültig vereinnahmten Leistungen auf Kapital und Kostenersatz – gleich ob durch Urteil, Vergleich oder außergerichtliche Zahlung. Zinsen zählen nicht zum Erlös. Eine Gutschrift zählt mit dem Betrag, den Sie tatsächlich nutzen können. Nettoerlös ist der Erlös nach Abzug der Kosten, die Forseti für die Forderung getragen hat.
Beispiel: Beträgt der Nettoerlös 10.000 Euro, erhält Forseti 4.200 Euro und Sie erhalten 5.800 Euro.
Zahlungen der Gegenseite sollen auf das Treuhand- bzw. Anderkonto der Kanzlei gehen und werden dort verteilt: Aus dem Erlös werden zuerst die von Forseti getragenen Kosten gedeckt, der Rest wird im Verhältnis 42 zu 58 geteilt; Zinsen erhalten Sie ungekürzt. Das gilt auch für Teilzahlungen. Forseti legt Ihnen eine nachvollziehbare Abrechnung vor.
Zahlt die Gegenseite direkt an Sie oder schreibt sie Ihnen einen Betrag gut, gilt dieselbe Berechnung. Der Anteil von Forseti wird 14 Tage nach Zugang der Abrechnung fällig und ist höchstens so hoch wie der Erlös der betreffenden Forderung.
§ 06
Ihre Mitwirkung und Ihre Entscheidungen
Sie stellen die Informationen und Unterlagen bereit, die Sie haben, erscheinen zu gerichtlichen Ladungen und teilen Änderungen mit, etwa Zahlungen oder Gutschriften der Gegenseite. Ihre Angaben machen Sie nach bestem Wissen.
Sie bleiben Herr des Verfahrens: Über Vergleich, Verzicht und Klagsrückziehung entscheiden Sie. Bevor Sie auf den Anspruch verzichten, ihn abtreten, selbst einen Vergleich schließen oder ihn anderweitig finanzieren lassen, informieren Sie Forseti und die Kanzlei.
Eine Erfolgsbeteiligung an bloß erzielbaren Beträgen und eine pauschale Rückzahlung von Kosten gibt es nicht. Für schuldhafte Pflichtverletzungen gilt das Gesetz.
§ 07
Haftung
Sie haften Forseti für schuldhafte Verletzungen Ihrer Pflichten nach dem Gesetz. Eine Garantie für den Prozesserfolg schulden Sie nicht.
Forseti haftet Ihnen nach den gesetzlichen Bestimmungen. Für Entscheidungen von Gerichten und Behörden haftet Forseti nicht, für die Arbeit der Kanzlei haftet die Kanzlei. Die Haftung von Forseti für eigenes Verschulden, etwa bei der Empfehlung einer Kanzlei, bleibt unberührt.
§ 08
Vertraulichkeit
Beide Seiten behandeln nicht öffentliche Informationen zu Ihrem Fall vertraulich. Sie dürfen sich trotzdem jederzeit beraten lassen und Ihren Vertrag zeigen, etwa der Arbeiterkammer, dem Verein für Konsumenteninformation (VKI), einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt und Ihren Angehörigen. Gerichte und Behörden dürfen Sie jederzeit einschalten.
§ 09
Laufzeit und Beendigung
Der Vertrag läuft, bis das finanzierte Verfahren rechtskräftig abgeschlossen ist und die Gegenseite geleistet hat.
Forseti kann die Finanzierung aus wichtigem Grund beenden, etwa wenn Sie schuldhaft unrichtige Angaben gemacht haben oder eine wesentliche Pflicht trotz Aufforderung und Nachfrist nicht erfüllen. Eine pauschale Rückzahlung der Verfahrenskosten gibt es auch dann nicht; für einen schuldhaft verursachten Schaden haften Sie nach dem Gesetz.
Verschlechtern sich die Erfolgsaussichten nachträglich wesentlich, etwa durch neue Tatsachen oder Rechtsentwicklungen, kann Forseti die Finanzierung noch nicht eingeleiteter Verfahrensabschnitte mit Begründung und Vorlauf beenden. Bereits eingeleitete Abschnitte bleiben finanziert, bereits getragene Kosten fordert Forseti nicht zurück, und offene Fristen und die weitere Bearbeitung werden mit Ihnen und der Kanzlei geordnet übergeben.
§ 10
Rücktrittsrecht für Verbraucherinnen und Verbraucher
Sie können binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen vom Vertrag zurücktreten. Die Frist beginnt mit dem Tag des Vertragsabschlusses, jedoch nicht, bevor Sie den Vertrag samt Anhängen als PDF per E-Mail erhalten haben. Es genügt eine eindeutige Erklärung an Forseti per Post oder E-Mail (Kontakt unten) oder online über die Schaltfläche „Vertrag widerrufen“ unter https://portal.fixkostenreduzierer.at/vertrag-widerrufen. Zur Wahrung der Frist reicht es, die Erklärung vor ihrem Ablauf abzusenden.
Der Rücktritt ist kostenfrei: Forseti verlangt weder eine Erfolgsbeteiligung noch einen anteiligen Betrag für bereits erbrachte Leistungen noch Ersatz bereits getragener Kosten. Der Rücktritt erfasst auch Ihren Auftrag an die Kanzlei, soweit er die finanzierten Ansprüche betrifft; auch daraus entstehen Ihnen keine Kosten.
Auf Ihr ausdrückliches Verlangen beginnt Forseti schon vor Ablauf der Rücktrittsfrist. Ihr Rücktrittsrecht bleibt dadurch während der Rücktrittsfrist bestehen; vorzeitig erlischt es nur, wenn Forseti den Vertrag bereits vollständig erfüllt hat. Der Rücktritt bleibt kostenfrei.
Die vollständige Rücktrittsbelehrung und ein Muster-Rücktrittsformular erhalten Sie mit dem Prozessfinanzierungsvertrag.
§ 11
Mitteilungen und Datenschutz
Mitteilungen erfolgen per E-Mail oder per Post an die zuletzt bekannt gegebene Adresse. Bitte teilen Sie Änderungen Ihrer Anschrift oder E-Mail-Adresse mit.
Wie Forseti Ihre Daten verarbeitet, steht in der Datenschutzerklärung der Forseti GmbH.
§ 12
Recht, Gerichtsstand und Änderungen
Es gilt österreichisches Recht ohne die Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts und ohne UN-Kaufrecht. Haben Sie als Verbraucherin oder Verbraucher Ihren gewöhnlichen Aufenthalt in einem anderen Staat, bleiben dessen zwingende Verbraucherschutzbestimmungen unberührt.
Es gelten die gesetzlichen Gerichtsstände. Klagen gegen Verbraucherinnen und Verbraucher können nur bei dem Gericht erhoben werden, in dessen Sprengel sie ihren Wohnsitz, ihren gewöhnlichen Aufenthalt oder ihren Ort der Beschäftigung haben (§ 14 KSchG). Nur mit Kunden, die den Vertrag als Unternehmer schließen, ist zusätzlich das sachlich zuständige Gericht am Sitz von Forseti in 1230 Wien vereinbart.
Änderungen des Vertrags setzen eine Vereinbarung voraus; Schweigen genügt nicht. Individuelle Abreden gehen vor. Formlose Erklärungen von Forseti und ihren Vertretern bleiben wirksam (§ 10 Abs. 3 KSchG).
§ 13
Kontakt
Forseti GmbH, Wiegelestraße 55/30, 1230 Wien, Österreich, E-Mail: office@forseti.at, Telefon: 0800 88 44 92. FN 677417b, Handelsgericht Wien.
Stand: 25. September 2026