§ 01 — Servicepauschale zurückfordern

Jedes Jahr eine Pauschale extra? Die können Sie zurückfordern.

A1, Magenta und Drei verrechnen bei vielen Handy- und Internetverträgen jedes Jahr eine Servicepauschale zusätzlich zum Tarif. Erste Gerichte haben so eine Pauschale bereits für unzulässig gehalten. Eine Anwaltskanzlei prüft Ihren Fall und macht die Pauschalen der letzten drei Jahre geltend, die Koptimal GmbH finanziert das.

Keine Kosten im Voraus · Anwalt und Gericht finanziert · im Erfolgsfall 58 % vom Nettoerlös für Sie

  • Für Handy- und Internetverträge bei A1, Magenta und Drei
  • Alte Rechnungen brauchen Sie nicht
  • Ihr Vertrag läuft ganz normal weiter

Ihre Ansprechperson: Dominik Kop

Kurz erklärt

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Haben Sie Ihr Handy oder Internet bei A1, Magenta oder Drei? Dann ist Ihnen womöglich jedes Jahr eine Servicepauschale extra verrechnet worden, und die fordern wir für Sie zurück.

Eine erkennbare Gegenleistung gibt es dafür nicht, und beim Fitnessstudio hat der Oberste Gerichtshof eine ähnliche Pauschale schon vor Jahren gekippt.

Inzwischen haben erste Gerichte solche Pauschalen auch bei Handy und Internet für unzulässig erklärt.

Deshalb fordern wir von der Koptimal Prozessfinanzierung die Pauschalen der letzten drei Jahre zurück. Tragen Sie sich gleich ein, das dauert nur ein paar Minuten!

Die Pauschale liegt grob geschätzt bei 20 bis 35 € pro Vertrag und Jahr, und im Haushalt zahlen Sie das oft mehrfach.

Allein müssten Sie Briefe schreiben und im Ernstfall Anwalt und Gericht zahlen, und das für ein paar Pauschalen. Mit uns strecken Sie nichts vor, das Kostenrisiko tragen wir.

Warten zahlt sich nicht aus, denn wir fordern nur die letzten drei Jahre zurück, und jede ältere Pauschale bleibt beim Anbieter. Starten Sie Ihre Rückforderung also am besten jetzt!

Zum Start braucht es nur das Eintragen: Sie tippen Ihre Anbieter an, auch die früheren, fotografieren den Ausweis und unterschreiben digital.

Alte Rechnungen brauchen Sie keine, denn direkt danach geht eine Anfrage in Ihrem Namen an jeden Ihrer Anbieter und holt die Zahlen.

Dann prüfen wir mit einer Anwaltskanzlei Ihren Fall und fordern die Pauschalen zurück, wenn nötig auch vor Gericht. Kündigen müssen Sie dafür nicht.

Wir verdienen nur im Erfolgsfall: Aus dem Erlös werden zuerst die vorfinanzierten Kosten gedeckt, und vom Rest gehen 58 Prozent direkt an Sie.

Zurückgezahlt wird nicht von selbst, also tippen Sie gleich hier auf der Seite Ihre Anbieter an und unterschreiben Sie. Dann geht die Anfrage raus, und den Rest übernehmen wir!

§ 02 — Ihre Verträge

Anbieter antippen, Verträge zählen, und Sie sehen eine grobe Schätzung.

Tippen Sie jeden Anbieter an, bei dem Sie in den letzten drei Jahren einen Handy- oder Internetvertrag hatten, und zählen Sie Ihre Verträge dazu. Oft hat jeder Vertrag seine eigene Pauschale.

Mindestens ein Vertrag je Anbieter. Mehrere Anbieter? Einfach alle antippen.

Grobe Schätzung

Tippen Sie einen Anbieter an, dann sehen Sie hier eine grobe Schätzung.

Grobe Schätzung aus rund 20 bis 35 € je Vertrag und Jahr, keine Zusage. Im Erfolgsfall werden aus dem Erlös zuerst die Verfahrenskosten gedeckt; vom Nettoerlös gehören 58 % Ihnen, 42 % (inkl. USt) erhält die Koptimal GmbH.

§ 03 — Was dahintersteckt

Steht klein auf der Rechnung und kommt jedes Jahr wieder.

Die Servicepauschale gehört nicht zu Ihrem Tarif. Sie wird zusätzlich verrechnet, meistens einmal im Jahr und oft auf einer Rechnung, die sonst niemand genau anschaut. Wer mehrere Handys und einen Internetanschluss im Haushalt hat, zahlt sie oft für jeden Vertrag extra.

  1. Die Rechnung

    Ein Posten, den kaum jemand bemerkt

    Grob geschätzt sind es rund 20 bis 35 € je Vertrag und Jahr. Auf einmal ist das nicht viel, aber es kommt jedes Jahr wieder, für jeden Vertrag, der eine hat.

  2. Die Gerichte

    Wofür eigentlich?

    Eine ähnliche Pauschale bei Fitnessstudios hat der Oberste Gerichtshof schon 2022 für unzulässig erklärt. Erste Gerichte haben das inzwischen auf Handy- und Internetverträge übertragen, eine Entscheidung des Obersten Gerichtshofs dazu gibt es noch nicht.

  3. Ihr Vertrag

    Nicht jede Pauschale ist gleich

    Wie die Pauschale in Ihrem Vertrag geregelt ist, schaut sich die Kanzlei genau an. Nicht jede Klausel ist unzulässig, deshalb wird jeder Fall einzeln geprüft.

Bitte zahlen Sie Ihre Rechnungen weiter

Ihr Vertrag läuft ganz normal weiter. Für die Rückforderung braucht es keinen Zahlungsstopp, und kündigen oder den Anbieter wechseln müssen Sie auch nicht.

§ 04 — Allein oder mit uns

Allein rechnet sich das selten. Mit uns zahlen Sie nichts im Voraus.

Wer es allein versucht, fordert die Unterlagen beim Anbieter an, schreibt selbst und muss, wenn der Anbieter nicht zahlt, die Gerichtsgebühr vorlegen und bei einer Niederlage die Kosten der Gegenseite tragen. Bei ein paar hundert Euro zahlt sich das kaum aus. Mit uns finanziert die Koptimal GmbH die Kanzlei und, wenn nötig, auch das Verfahren vor Gericht in Österreich. Wir verdienen nur im Erfolgsfall.

Allein

  • Unterlagen selbst beim Anbieter anfordern
  • Schreiben und Fristen selbst im Blick behalten
  • Gerichtsgebühr vorab, bei einer Niederlage auch die Kosten der Gegenseite

Mit der Koptimal GmbH

  • Die Value 4 You GmbH fordert die Unterlagen bei Ihrem Anbieter an
  • Die Kanzlei prüft Ihren Fall und macht die Pauschalen geltend
  • Keine Kosten im Voraus, im Erfolgsfall 58 % vom Nettoerlös für Sie

Im Erfolgsfall gehören 58 % vom Nettoerlös Ihnen. Kommt nichts herein, zahlen Sie nichts.

§ 05 — Der Ablauf

Ein paar Minuten von Ihnen, alles Weitere läuft ohne Sie.

  1. heute · ein paar Minuten

    Eintragen & unterschreiben

    Sie wählen Ihre Anbieter, tragen Kontaktdaten und Anschrift ein, fotografieren Ihren Ausweis und unterschreiben die drei Dokumente direkt am Handy oder am Computer. Eine Kopie geht an Ihre E-Mail-Adresse.

  2. danach

    Anfrage an Ihren Anbieter

    Mit Ihrer Auskunftsvollmacht verlangt die Value 4 You GmbH bei jedem Ihrer Anbieter Auskunft, wann er welche Pauschale verrechnet hat. Das Schreiben kommt von auskunft@fixkostenreduzierer.at, und der Anbieter hat für seine Antwort einen Monat Zeit.

  3. mit den Zahlen des Anbieters

    Kanzlei fordert zurück

    Die Kanzlei macht die Pauschalen der letzten drei Jahre geltend, wenn nötig auch vor Gericht in Österreich. Geklagt wird nur nach Ihrer Weisung, die Koptimal GmbH finanziert das.

  4. im Erfolgsfall

    Im Erfolgsfall: Auszahlung

    Zahlt der Anbieter, werden aus dem Erlös zuerst die Kosten des Verfahrens gedeckt. Vom Nettoerlös gehören 58 % Ihnen. Kommt nichts herein, zahlen Sie nichts.

§ 06 — Wer dahintersteht

Keine anonyme Plattform. Die Gruppe hinter Fixkostenreduzierer.at.

Die Koptimal GmbH ist die Prozessfinanzierungs-Gesellschaft der Unternehmensgruppe hinter Fixkostenreduzierer.at. Ihren Fall betreuen Menschen, die Sie jederzeit erreichen.

Finanziert

Koptimal GmbH

Ihre Vertragspartnerin. Sie trägt die Kosten der Durchsetzung und verdient nur im Erfolgsfall.

Macht geltend

Armin Windhager Rechtsanwalts GmbH

Die Rechtsanwaltskanzlei prüft Ihren Fall und macht die Pauschalen geltend, wenn nötig vor Gericht.

Fragt nach

Value 4 You GmbH (Fixkostenreduzierer)

Sie stellt mit Ihrer Auskunftsvollmacht die Anfrage an Ihre Anbieter und gibt die Antworten an die Koptimal GmbH und die Kanzlei weiter.

Ihre Ansprechperson

Dominik Kop

Schön, dass Sie da sind! Dominik ist Ihre Ansprechperson und persönlich für Sie da, wenn Sie Fragen haben.

Bekannt ausFinanzen100profilKurierKroneHitRadio Grün WeißPuls 24

4,96 / 5

ProvenExpert · 221 Bewertungen

4,9 / 5

Google

4,6 / 5

Trustpilot · 24 Bewertungen

§ 07 — Der Gründer

Dominik Kop, Gründer und Geschäftsführer von Fixkostenreduzierer.at
Dominik KopGründer und Geschäftsführer von Fixkostenreduzierer.at

Dominik Kop.Das Gesicht hinter der Marke.

Gelistet vom Erfolg Magazin als Top-Experte für Kostenanalyse — und seit 2013 mit über 5.000 Kundinnen und Kunden am Markt.

„Ich möchte, dass Menschen verstehen, wofür sie bezahlen und welche Rechte sie haben.“

Aus dem Vorwort seines Buches

Eine alleinerziehende Kundin begann zu weinen, als feststand: knapp 200 € weniger Ausgaben im Monat und einige Hundert Euro zurück. Diese Begegnung ist Dominik bis heute in Erinnerung geblieben.

Sein Weg

  1. Aus dem Finanzvertrieb

    Dominik baute seinen Weg im Finanzdienstleistungsvertrieb auf — in einem Markt, in dem viele beim Wort Beratung schon den nächsten Verkauf erwarten. Mehr vom Gleichen war für ihn keine überzeugende Zukunft.

  2. Die Idee mit dem Fernseher

    Mit einem Elektroniker als Geschäftspartner bot er eine Dienstleistung rund um die damalige GIS-Gebühr an. Die Menschen hatten schon einen Anlass — nach seiner Erfahrung kamen so Tausende Anfragen. Die Lehre: Ein klarer erster Nutzen verändert die Ausgangslage.

  3. Vom „Bauchladen“ zum System

    Strom, Gas, Telekom, Rückerstattungen: Für manche war das ein „Bauchladen“. Dominik baute dahinter, was Kunden nicht sehen — Backoffice, klare Zuständigkeiten, ein eigenes CRM. Nach rund sieben Jahren liefen wesentliche Abläufe automatisiert.

  4. Aus eigener Kraft

    Aufgebaut ohne Kredit für den Unternehmensaufbau und ohne externen Investor. 2021 erstmals mehr als eine Million Euro Jahresumsatz, heute über 5.000 Kundinnen und Kunden (Unternehmensangaben).

In den Medien

Mit „Anzeige“ oder „Werbung“ markierte Beiträge sind bezahlte, beim Medium so gekennzeichnete Veröffentlichungen.

§ 08 — Was andere über uns sagen

Was andere über uns sagen.In ihren eigenen Worten.

  • Handy & Internet: über 50 € im Monat weniger
  • Strom & Gas: 100 € im Monat weniger
  • 150 € Betriebskosten gespart, über 1.000 € Gebühren zurück
  • Rechnungen hochgeladen – nach 30 Minuten erledigt
  • Die Kredit-Bearbeitungsgebühr zurück

§ 09 — Ihre Fragen

Kurz und ehrlich: was Sie wissen sollten.

Welche Anbieter und Verträge gehen?

Handy- und Internetverträge bei A1, Magenta und Drei, für die eine jährliche Servicepauschale verrechnet wurde. Tippen Sie einfach alle Anbieter an, bei denen Sie in den letzten drei Jahren einen Vertrag hatten, jeder bekommt sein eigenes Auskunftsbegehren.

Warum nur die letzten drei Jahre?

Das ist der Umfang dieser Rückforderung. Wie weit man rechtlich zurückgehen kann, ist umstritten, und für ältere Jahre fehlen oft die Unterlagen. Deshalb geht es um die letzten drei Jahre und nicht mehr.

Um wie viel geht es ungefähr?

Grob geschätzt um rund 20 bis 35 € je Vertrag und Jahr, über drei Jahre also etwa 60 € bis 105 € je Vertrag. Das ist eine Schätzung und keine Zusage – wie viel es wirklich ist, zeigt erst die Auskunft Ihres Anbieters.

Was kostet mich das?

Im Voraus nichts. Die Koptimal GmbH finanziert die Kanzlei und, wenn nötig, das Verfahren vor Gericht. Im Erfolgsfall werden aus dem Erlös zuerst diese Kosten gedeckt; vom Nettoerlös gehören 58 % Ihnen und 42 % (inklusive Umsatzsteuer) der Koptimal GmbH. Prüf- oder Verwaltungsgebühren gibt es keine, und kommt nichts herein, zahlen Sie nichts. Alles steht genau so im Vertrag, den Sie vor dem Unterschreiben lesen.

Und wenn mir der Anbieter den Betrag gutschreibt?

Dann rechnen wir genauso ab: 58 % gehören Ihnen. Der Anteil der Koptimal GmbH wird Ihnen erst mit der Abrechnung in Rechnung gestellt – nie mehr als die Gutschrift.

Muss ich weiterzahlen oder kündigen?

Bitte zahlen Sie Ihre Rechnungen weiter wie bisher. Kündigen oder den Anbieter wechseln müssen Sie nicht, Ihr Vertrag läuft ganz normal weiter.

Wozu brauchen Sie meinen Ausweis?

Ihre Anbieter geben nur Auskunft, wenn feststeht, dass die Anfrage wirklich von Ihnen kommt. Die Value 4 You GmbH schickt eine Kopie mit dem Auskunftsbegehren an die Anbieter, die Sie angegeben haben; sonst liegt sie nur in Ihrer Fallakte, die die beauftragte Kanzlei einsehen kann.

Was unterschreibe ich hier?

Drei Dokumente, alle direkt auf dieser Seite: den Prozessfinanzierungsvertrag mit der Koptimal GmbH, die Vollmacht für die Rechtsanwaltskanzlei und die Auskunftsvollmacht für die Value 4 You GmbH. Jedes Dokument können Sie vorher in voller Länge lesen, eine Kopie geht danach an Ihre E-Mail-Adresse.

Wer schreibt meinem Anbieter?

Die Value 4 You GmbH (Fixkostenreduzierer) als Bevollmächtigte, von auskunft@fixkostenreduzierer.at. Sie verlangt Auskunft über die verrechneten Pauschalen und gibt die Antworten an die Koptimal GmbH und die Kanzlei weiter.

Kann ich es mir noch anders überlegen?

Ja. Vom Prozessfinanzierungsvertrag können Sie binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen zurücktreten, am einfachsten über „Vertrag widerrufen“ unten auf dieser Seite. Die Frist beginnt frühestens mit der E-Mail, mit der Sie Ihre Unterlagen erhalten.

Wie gut stehen die Chancen?

Versprechen kann das niemand ehrlich. Erste Gerichte haben für die Kundinnen und Kunden entschieden, eine Entscheidung des Obersten Gerichtshofs zur Handy- und Internet-Pauschale gibt es aber noch nicht. Die Kanzlei prüft jeden Fall einzeln, die Kosten der Durchsetzung trägt die Koptimal GmbH.

Wie lange dauert das?

Das hängt vor allem vom Anbieter ab. Für die Auskunft hat er einen Monat Zeit, wie es danach weitergeht, bespricht die Kanzlei mit Ihnen. Eine Dauer können wir Ihnen ehrlich nicht zusagen, wir melden uns, sobald es etwas Neues gibt.

§ 10 — Jetzt zurückfordern

Anbieter antippen, den Rest übernehmen wir.

Zuerst wählen Sie Ihre Anbieter und zählen Ihre Verträge. Danach kommen Kontaktdaten, Anschrift und ein Foto Ihres Ausweises, und Sie unterschreiben die drei Dokumente gleich hier. Kosten im Voraus entstehen keine.

  1. 1Anbieter
  2. 2Kontakt
  3. 3Anschrift
  4. 4Prüfen
  5. 5Ausweis
  6. 6Unterschrift

Schritt 1 von 6 · Anbieter

Bei welchen Anbietern waren Sie?

Tippen Sie jeden Anbieter an und zählen Sie Ihre Verträge der letzten drei Jahre.

Mindestens ein Vertrag je Anbieter. Mehrere Anbieter? Einfach alle antippen.

Grobe Schätzung

Tippen Sie einen Anbieter an, dann sehen Sie hier eine grobe Schätzung.

Grobe Schätzung aus rund 20 bis 35 € je Vertrag und Jahr, keine Zusage. Im Erfolgsfall werden aus dem Erlös zuerst die Verfahrenskosten gedeckt; vom Nettoerlös gehören 58 % Ihnen, 42 % (inkl. USt) erhält die Koptimal GmbH.

Fragen? Rufen Sie uns an: 0800 88 44 92 — gebührenfrei