§ 01 — Meta Pixel und Datenschutz

Meta weiß, wo Sie im Netz unterwegs sind. Dafür 500 € Schadenersatz geltend machen.

Viele Webseiten und Apps schicken über das Meta Pixel und andere Business Tools Daten an Meta, zum Beispiel welche Seiten Sie aufrufen und was Sie dort anklicken oder kaufen. Deutsche Oberlandesgerichte haben Betroffenen dafür in Einzelverfahren Schadenersatz zugesprochen. Wir machen für Sie 500 € je Person geltend und finanzieren alles vor.

Keine Kosten im Voraus, keine Rechtsschutzversicherung nötig. Wir verdienen nur im Erfolgsfall.

  • Für Facebook und Instagram
  • Alles am Handy erledigt
  • Ohne Kostenrisiko

Ihre Ansprechperson: Dominik Kop

Kurz erklärt · Video

Mit Ton ansehen
Text zum Video lesen

Sie haben Facebook oder Instagram? Dann weiß Meta oft, wo Sie im Netz unterwegs sind, und dafür lässt sich Schadenersatz geltend machen.

Viele Webseiten und Apps melden über unsichtbare Technik wie das Meta Pixel an Meta, was Sie dort ansehen oder kaufen.

Deutsche Oberlandesgerichte haben in Einzelverfahren zwischen 500 und 3.000 € zugesprochen. Österreichs Oberster Gerichtshof hat personalisierte Werbung von Meta ohne Einwilligung für unzulässig erklärt.

Wir machen für Sie 500 € pro Person gegen Meta geltend. Tragen Sie sich gleich hier auf der Seite ein, das dauert nur ein paar Minuten.

Allein müssten Sie Anwalt und Gericht vorfinanzieren und bei einer Niederlage auch die Gegenseite zahlen, das rechnet sich bei 500 € kaum. Mit der Koptimal zahlen Sie nichts im Voraus und nichts, wenn es nicht klappt.

Von selbst zahlt Meta Ihnen aber keinen Cent, also nehmen Sie die Sache am besten gleich in die Hand!

Zuerst tragen Sie sich ein. Den Beleg liefert Meta dann sogar selbst: Sie öffnen in Facebook oder Instagram die Liste „Aktivitäten außerhalb der Meta-Technologien“ und machen davon ein paar Screenshots.

Die laden Sie mit einem Foto Ihres Ausweises hoch und unterschreiben Vertrag und Vollmacht direkt am Handy, und ab da übernehmen wir.

Ihre Unterlagen gehen dann automatisch an die Anwaltskanzlei, und die macht Ihren Anspruch gegenüber Meta geltend.

Wir verdienen nur im Erfolgsfall: Kommt Geld herein, werden daraus zuerst die vorfinanzierten Kosten gedeckt, und vom Rest gehen 58 % direkt an Sie.

Machen Sie die 500 € jetzt gleich hier auf der Seite geltend, ohne Kostenrisiko, und ab Ihrer Unterschrift kümmern wir uns um alles Weitere!

§ 02 — Was Meta mitbekommt

Sie sind auf einer Webseite. Meta bekommt es mit.

Auf vielen Webseiten und in vielen Apps steckt Code von Meta, den Sie nicht sehen: das Meta Pixel und weitere sogenannte Business Tools. Er meldet an Meta, was Sie dort tun, und Meta ordnet diese Daten Ihrem Facebook- oder Instagram-Konto zu. Das passiert auch dann, wenn Sie die Seite gar nicht über Facebook oder Instagram geöffnet haben.

  1. Das Meta Pixel

    Ein unsichtbarer Zähler auf der Webseite

    Ein kleines Stück Code, das der Betreiber einer Webseite einbaut. Zu sehen ist davon nichts, trotzdem meldet es Seitenaufrufe, Klicks und Einkäufe an Meta.

  2. Business Tools

    Auch in den Apps auf Ihrem Handy

    Für Apps gibt es dasselbe. Öffnen Sie eine App oder kaufen Sie darin etwas, kann auch das bei Meta landen.

  3. Ihre Liste

    Meta zeigt es Ihnen sogar an

    In Ihrem Konto führt Meta eine Liste der Seiten und Apps, die Daten über Sie geschickt haben. Heute heißt sie „Deine Aktivitäten außerhalb der Meta-Technologien“, früher hieß sie „Aktivitäten außerhalb von Facebook“.

Beispiel

Deine Aktivitäten außerhalb der Meta-Technologien
  • Ein Online-Shop für Mode48 Interaktionen
  • Eine Gesundheits-App12 Interaktionen
  • Ein Reiseportal31 Interaktionen
  • Eine Nachrichtenseite96 Interaktionen

Die Namen sind hier bewusst allgemein gehalten. In Ihrer Liste stehen die echten Seiten und Apps.

§ 03 — Um wie viel es geht

Für jede Person mit eigenem Konto: 500 € geltend machen.

500 €

Richtwert je Person · im Erfolgsfall

Die 500 € sind der Betrag, den wir für jede betroffene Person geltend machen. Wie viel es in Ihrem Fall wird, entscheidet am Ende das Verfahren. Haben mehrere Personen in Ihrem Haushalt ein eigenes Konto, kann jede für sich geltend machen.

Grobe Schätzung · in 20 Sekunden

Wie viel kann Ihr Haushalt geltend machen?

Wo haben Sie ein Konto? Mehrfachauswahl möglich

Wie viele Personen in Ihrem Haushalt haben ein eigenes Konto?

Wie viele Apps und Webseiten stehen ungefähr in Ihrer Liste?

Noch nicht nachgesehen? Kein Problem, das sehen wir später auf Ihren Screenshots.

Das kann Ihr Haushalt geltend machen

—

Weiter

Grobe Schätzung, keine Zusage. Jede Person mit eigenem Konto trägt sich selbst ein und unterschreibt für sich.

§ 04 — Was Gerichte sagen

Oberlandesgerichte in Deutschland haben schon Schadenersatz zugesprochen.

Seit Ende 2025 haben mehrere deutsche Oberlandesgerichte Meta wegen der Business Tools in Einzelverfahren zu Schadenersatz verurteilt. Die Beträge lagen zwischen 500 € und 3.000 €.

  • Einzelverfahren

    OLG München

    18.12.2025

    750 €

  • Einzelverfahren

    OLG Dresden

    03.02.2026

    je 1.500 €

    rechtskräftig

  • Einzelverfahren

    OLG Naumburg

    05.02.2026

    1.200 € bzw. 1.250 €

  • Einzelverfahren

    OLG Jena

    02.03.2026

    3.000 €

    nicht rechtskräftig

  • Einzelverfahren

    OLG Hamm

    09.03.2026

    1.500 €

  • Einzelverfahren

    OLG Stuttgart

    29.04.2026

    500 €

Einzelne Landgerichte sprachen sogar mehr zu, das Landgericht Leipzig am 04.07.2025 etwa 5.000 €.

Österreich

Der Oberste Gerichtshof

Der OGH hat am 26.11.2025 im Verfahren Schrems gegen Meta entschieden: Werbung auf Basis persönlicher Daten und die Verarbeitung sensibler Daten aus Social Plugins sind ohne Einwilligung unzulässig. Einen Betrag zum Meta Pixel hat er dabei nicht festgelegt.

Ehrlich gesagt

Nicht jede Klage hat Erfolg, etwa die Hälfte wird abgewiesen. Jeder Fall wird einzeln entschieden, eine Zusage kann Ihnen deshalb niemand seriös geben. Genau darum tragen wir das Kostenrisiko und nicht Sie.

§ 05 — Ohne Kostenrisiko

Wir finanzieren alles vor. Das Kostenrisiko tragen wir.

Allein müssten Sie Anwalt und Gericht selbst vorfinanzieren, und verlieren Sie, zahlen Sie auch noch die Gegenseite. Bei 500 € rechnet sich das für kaum jemanden. Mit uns zahlen Sie nichts im Voraus und nichts, wenn es nicht klappt.

Allein klagen

  • Anwalt und Gerichtsgebühren zahlen Sie vorab aus eigener Tasche.
  • Verlieren Sie, tragen Sie zusätzlich die Kosten der Gegenseite.
  • Unterlagen, Schriftsätze und Termine organisieren Sie selbst.

Mit der Koptimal GmbH

  • Keine Kosten im Voraus, auch keine Rechtsschutzversicherung nötig.
  • Geht das Verfahren verloren, zahlen Sie nichts.
  • Sie laden Ihre Liste hoch und unterschreiben, den Rest erledigt die Kanzlei.

Beispiel: Bleiben nach Deckung unserer Kosten 500 € übrig, dann …

An Sie ausbezahlt (58 %)290 €
Unsere Erfolgsbeteiligung (42 %, inkl. USt)210 €

Ein Rechenbeispiel, keine Zusage. Aus dem Erlös werden zuerst die vorfinanzierten Fallkosten gedeckt, vom Rest gehören 58 % Ihnen. Kommt nichts herein, zahlen Sie nichts.

§ 06 — So holen Sie Ihre Liste

Ihre Liste liegt schon bereit. Ein paar Screenshots genügen.

Meta führt die Liste in der Kontenübersicht, für Facebook und Instagram an derselben Stelle. Der Menüpunkt heißt heute „Deine Aktivitäten außerhalb der Meta-Technologien“. Früher hieß er „Aktivitäten außerhalb von Facebook“, unter diesem Namen kennen ihn viele noch.

Heißt heute
„Deine Aktivitäten außerhalb der Meta-Technologien“
Hieß früher
„Aktivitäten außerhalb von Facebook“

In der Facebook-App

  1. Menü ☰
  2. Einstellungen und Privatsphäre
  3. Einstellungen
  4. Kontenübersicht
  5. Deine Informationen und Berechtigungen
  6. Deine Aktivitäten außerhalb der Meta-Technologien

Im Browser

  1. accountscenter.facebook.com
  2. Deine Informationen und Berechtigungen
  3. Deine Aktivitäten außerhalb der Meta-Technologien

Die Kontenübersicht gilt für Facebook und Instagram gemeinsam.

So werden die Screenshots gut

  1. Öffnen Sie die Liste und scrollen Sie langsam bis ganz nach unten. Machen Sie dabei so viele Screenshots, bis jede Zeile einmal zu sehen ist.
  2. Löschen Sie den Verlauf nicht, bevor Sie die Screenshots gemacht haben. Sonst fehlt Ihrer Kanzlei der Beleg.
  3. Haben Sie Ihre Daten bei Meta als Datei heruntergeladen, etwa als ZIP oder PDF, können Sie auch diese Datei hochladen.
  4. Ist Ihre Liste leer oder finden Sie den Menüpunkt nicht, rufen Sie uns kurz an. Wir schauen gemeinsam nach.

§ 07 — Der Ablauf

Heute ein paar Minuten von Ihnen. Den Rest übernehmen wir.

  1. heute

    Eintragen

    Sie geben an, wo Sie ein Konto haben, und tragen Kontaktdaten und Anschrift ein. Am Handy geht das genauso wie am Computer.

  2. heute

    Liste und Ausweis hochladen

    Sie laden die Screenshots Ihrer Liste hoch und fotografieren Ihren Ausweis. Beides braucht die Kanzlei, um Ihren Fall zu führen.

  3. heute

    Digital unterschreiben

    Sie unterschreiben den Prozessfinanzierungsvertrag der Koptimal GmbH und die Vollmacht für die Kanzlei direkt auf dieser Seite. Eine Kopie schicken wir Ihnen per E-Mail.

  4. im Erfolgsfall

    Die Kanzlei macht Ihren Anspruch geltend

    Ihre Unterlagen gehen automatisch an die Armin Windhager Rechtsanwalts GmbH. Sie setzt Ihren Anspruch durch, wir finanzieren das Verfahren. Kommt Geld herein, werden zuerst die Kosten gedeckt, vom Rest gehören 58 % Ihnen.

§ 08 — Wer dahintersteht

Keine anonyme Plattform. Echte Ansprechpartner und eine Kanzlei.

Die Koptimal GmbH ist die Prozessfinanzierungs-Gesellschaft der Unternehmensgruppe hinter Fixkostenreduzierer.at, bekannt aus Kurier, profil, KroneHit und Puls 24. Ihren Anspruch macht die Armin Windhager Rechtsanwalts GmbH geltend.

Prozessfinanzierung

Koptimal GmbH

Finanziert Kanzlei und Verfahren vor und trägt das Kostenrisiko. Sitz: Seitenstettengasse 5/37, 1010 Wien.

Rechtsanwaltskanzlei

Armin Windhager Rechtsanwalts GmbH

Erhält Ihre Unterlagen gleich nach der Unterschrift und setzt Ihren Anspruch gegen Meta durch.

Ihre Ansprechperson

Dominik Kop

Schön, dass Sie da sind! Dominik ist Ihre Ansprechperson und bei Fragen persönlich für Sie da. Um den Fall selbst kümmern sich die Koptimal GmbH und die Kanzlei.

Bekannt ausFinanzen100profilKurierKroneHitRadio Grün WeißPuls 24

4,96 / 5

ProvenExpert · 221 Bewertungen

4,9 / 5

Google

4,6 / 5

Trustpilot · 24 Bewertungen

§ 09 — Der Gründer

Dominik Kop, Gründer und Geschäftsführer von Fixkostenreduzierer.at
Dominik KopGründer und Geschäftsführer von Fixkostenreduzierer.at

Dominik Kop.Das Gesicht hinter der Marke.

Gelistet vom Erfolg Magazin als Top-Experte für Kostenanalyse — und seit 2013 mit über 5.000 Kundinnen und Kunden am Markt.

„Ich möchte, dass Menschen verstehen, wofür sie bezahlen und welche Rechte sie haben.“

Aus dem Vorwort seines Buches

Eine alleinerziehende Kundin begann zu weinen, als feststand: knapp 200 € weniger Ausgaben im Monat und einige Hundert Euro zurück. Diese Begegnung ist Dominik bis heute in Erinnerung geblieben.

Sein Weg

  1. Aus dem Finanzvertrieb

    Dominik baute seinen Weg im Finanzdienstleistungsvertrieb auf — in einem Markt, in dem viele beim Wort Beratung schon den nächsten Verkauf erwarten. Mehr vom Gleichen war für ihn keine überzeugende Zukunft.

  2. Die Idee mit dem Fernseher

    Mit einem Elektroniker als Geschäftspartner bot er eine Dienstleistung rund um die damalige GIS-Gebühr an. Die Menschen hatten schon einen Anlass — nach seiner Erfahrung kamen so Tausende Anfragen. Die Lehre: Ein klarer erster Nutzen verändert die Ausgangslage.

  3. Vom „Bauchladen“ zum System

    Strom, Gas, Telekom, Rückerstattungen: Für manche war das ein „Bauchladen“. Dominik baute dahinter, was Kunden nicht sehen — Backoffice, klare Zuständigkeiten, ein eigenes CRM. Nach rund sieben Jahren liefen wesentliche Abläufe automatisiert.

  4. Aus eigener Kraft

    Aufgebaut ohne Kredit für den Unternehmensaufbau und ohne externen Investor. 2021 erstmals mehr als eine Million Euro Jahresumsatz, heute über 5.000 Kundinnen und Kunden (Unternehmensangaben).

In den Medien

Mit „Anzeige“ oder „Werbung“ markierte Beiträge sind bezahlte, beim Medium so gekennzeichnete Veröffentlichungen.

§ 10 — Was andere über uns sagen

Was andere über uns sagen.In ihren eigenen Worten.

  • Handy & Internet: über 50 € im Monat weniger
  • Strom & Gas: 100 € im Monat weniger
  • 150 € Betriebskosten gespart, über 1.000 € Gebühren zurück
  • Rechnungen hochgeladen – nach 30 Minuten erledigt
  • Die Kredit-Bearbeitungsgebühr zurück

§ 11 — Ihre Fragen

Kurz und ehrlich: Was Sie wissen sollten.

Woher weiß ich, ob ich betroffen bin?

Schauen Sie in Ihre Liste „Deine Aktivitäten außerhalb der Meta-Technologien“, früher „Aktivitäten außerhalb von Facebook“. Stehen dort Webseiten oder Apps, haben diese Daten über Sie an Meta geschickt. Wie Sie die Liste finden, steht oben unter § 06.

Was kostet mich das?

Nichts im Voraus und nichts, wenn es nicht klappt. Kanzlei und Verfahren finanzieren wir vor. Kommt Geld herein, werden daraus zuerst diese Kosten gedeckt. Vom Rest gehören 58 % Ihnen, 42 % (inkl. USt) behalten wir als Erfolgsbeteiligung.

Sind mir die 500 € sicher?

Nein, und wer Ihnen das verspricht, ist nicht ehrlich. 500 € sind der Betrag, den wir je Person geltend machen. Die Gerichte entscheiden jeden Fall einzeln, etwa die Hälfte der Klagen wird abgewiesen. Sicher ist nur, dass Sie kein Kostenrisiko tragen.

Ich habe nur Instagram. Geht das auch?

Ja. Die Liste steht in der Kontenübersicht, die für Facebook und Instagram gemeinsam gilt. Tippen Sie im Formular einfach Instagram an.

Wozu brauchen Sie meine Screenshots?

Die Screenshots zeigen, welche Seiten und Apps Daten an Meta geschickt haben. Damit belegt die Kanzlei Ihren Fall. Wir verwenden sie nur für Ihren Fall.

Und wozu meinen Ausweis?

Die Kanzlei muss sicher sein, dass die Vollmacht wirklich von Ihnen stammt. Deshalb geht eine Kopie Ihres Ausweises zusammen mit Ihren Unterlagen an die Kanzlei.

Was unterschreibe ich hier?

Zwei Dokumente, beide direkt auf dieser Seite: den Prozessfinanzierungsvertrag der Koptimal GmbH mit der Fallgruppe „Meta Datenschutz“ und die Vollmacht für die Armin Windhager Rechtsanwalts GmbH. Beide können Sie vor dem Unterschreiben in voller Größe lesen. Ihre Erklärung uns gegenüber können Sie binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen widerrufen.

Kann meine Familie auch mitmachen?

Ja. Jede Person mit eigenem Facebook- oder Instagram-Konto kann ihren Anspruch geltend machen. Sie trägt sich selbst ein, lädt ihre eigene Liste hoch und unterschreibt für sich. Den Link zu dieser Seite können Sie am Ende einfach weiterschicken.

Wie lange dauert das?

Das können wir Ihnen ehrlich gesagt nicht versprechen, es hängt vom Verfahren ab. Sie müssen in dieser Zeit nichts tun, wir melden uns, sobald es Neuigkeiten gibt.

Muss ich mein Konto löschen?

Nein, Ihr Konto können Sie ganz normal weiter nutzen. Nur den Verlauf in der Liste löschen Sie bitte erst, wenn Ihre Screenshots hochgeladen sind.

§ 12 — Jetzt geltend machen

Ein paar Minuten jetzt, 500 € geltend machen.

Sie tragen sich ein, laden Ihre Screenshots und Ihren Ausweis hoch und unterschreiben gleich hier. Danach geht alles automatisch an die Kanzlei. Kosten im Voraus entstehen keine, und binnen 14 Tagen können Sie ohne Angabe von Gründen widerrufen.

  1. 1Auswahl
  2. 2Kontakt
  3. 3Anschrift
  4. 4Prüfen
  5. 5Nachweise
  6. 6Ausweis
  7. 7Unterschrift

Schritt 1 von 7 · Auswahl

Kurz zu Ihrem Haushalt

Was Sie oben im Rechner angetippt haben, ist schon übernommen. Hier können Sie es noch ändern.

Wo haben Sie ein Konto? Mehrfachauswahl möglich

Wie viele Personen in Ihrem Haushalt haben ein eigenes Konto?

Wie viele Apps und Webseiten stehen ungefähr in Ihrer Liste?

Noch nicht nachgesehen? Kein Problem, das sehen wir später auf Ihren Screenshots.

Das kann Ihr Haushalt geltend machen

—

Lieber gleich reden? 0800 88 44 92 — gebührenfrei aus ganz Österreich.